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TESTPLANUNG SCHENKON LU 2011

Die Gemeinde Schenkon beabsichtigt, sowohl erschwingliches Wohneigentum anzubieten, wie auch durch die Förderung von Mehrgenerationenhäusern die Vorausetzung für ein längeres Verbleiben älterer Personen in einem vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Diese prototypische Bauaufgabe soll durch Einfamilienhaustypen mit einer Nutzfläche von etwa 300 m2 pro Einheit gelöst werden. Die Häuser sind auf veschiedene Arten mit Einliegerwohnungen nutzbar.

Das Bebauungsmuster folgt dem Schema einer "Hofstatt": Drei zueinander komponierte Gebäude bilden eine Einheit: Sie bestehen aus zwei gleichwertigen Wohnhäusern und einem Carport. Die Autos werden direkt bei der Wohneinheit abgestellt. Tagsüber, wenn sie leer sind, dienen sie auch als wettergeschützter Aussenraum. Das Gelände wird nicht mit einer Tiefgarage verkünstelt - die Ländlichkeit bleibt in dieser Beziehung eine Echte. Pro Haus ist immer mindestens eine Wohnung behindertengerecht zugänglich. Diese kleine Einheit schafft eine individuelle Identifikation in einem grösseren Gefüge. Gegen die Parzellenränder werden die Wohneinheiten angepasst, folgen aber der Typologie des Types "Hofstatt".

Im Nordbereich werden autonome Etagenwohnungen angeboten, die über einen grosszügigen Terrassenbereich mit Fernsicht verfügen. Die Erschliessung erfolgt sowohl über die Tiefgarage als auch über das Wegnetz im Freien.

Die Häuser sind klare prismatische Volumina. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit wird auf Ein- und Ausstülpungen verzichtet. Die Balkonzone wird als separates Bauteil, konstruktiv unabhängig vom Haus, vorgeschaltet. Diese Zone ist individuell nutzbar: Es können Balkone eingesetzt, Teile können verglast, oder mittels Vorhängen abgetrennt werden. Die Individualität kann voll zum Ausdruck kommen, während die Gebäudevolumen klar gegeben sind. Die Fenstergrössen sind einheitlich. Beide Häuser sind voll unterkellert. Der Freiraum wird so angelegt, dass eine maximale Privatheit gewährleistet ist.

Im Nordbereich werden die Autos in eine kleine Tiefgarage geführt. Ein gemeinsamer Lift führt auf einen wiederum gemeinsamen Platzbereich. Die Behindertengänglichkeit ist so in allen Wohnungen gewährleistet.

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Post festum: Die Geschichte nach dem Studienauftrag - oder: drei Lehren für ein Architekturbüro

MMJS erarbeitete nach dem Konkurrenzverfahren einen Gestaltungsplan. Aufgrund und dank dessen wurde das Areal aus der Landwirtschafts- in eine Bauzone umgezont. Der Landpreis erhöhte sich entsprechen um den Faktor 10. Aufgrund des idealistischen Ziels der Generationenwohnungen musste keine Auszonung vorgenommen werden - unter heutigem Raumplanungsrecht eine Ausnahme. Das qualifizierte, SIA-konforme Verfahren konnte als Vehikel zum Nachweis der Qualität benutzt werden. Es wurde aber eher dazu missbraucht, wie die folgende Geschichte zeigt.

Das von der Bauherrschaft vorgegebene Raumprogramm erwies sich als nicht markttauglich. Die Generationenwohnungen waren zu gross und wurden demzufolge zu teuer. Das Modell war eine Kopfgeburt.

In diesem Moment trat ein lokal bekannter Architekt und Investor auf den Plan. Er bot sich an, das Projekt zu ändern und selber zu finanzieren. Uns bot er 3% Teilleistungen an - die Hälfte der "Gestalterischen Leitung". Im Studienauftrag waren 58.5% Teilleistungen ausgelobt. MMJS lehnte ab.

Die Änderung des Raumprogramms entbindet nach SIA 143 den Auslober nicht von seinen Verpflichtungen. Wir haben selber Vorschläge für andere Wohnformen erarbeitet. Dennoch startete der Gemeinderat ein neues Verfahren mit völlig neuen Teilnehmern. Er tat dies mit eilfertiger Hilfe zweier lokal bekannter und in der Szene aktiver Fachkollegen. MMJS machte sie schriftlich darauf aufmerksam, dass das Verfahren nicht abgeschlossen war und dass sie sich demzufolge von einer Juryteilnahme distanzieren müssten. Dies taten sie aber nicht.

Erste Lehre: Ein paar Franken Jury-Honorar genügt, um lauthals verkündete Ideale über Bord zu werfen. Wer Wasser predigt, ist nicht immer abstinent.

In der Folge zitierte MMJS den oben erwähnten "Kollegen", der, nicht ganz zufällig, den neuen "Wettbewerb" für sich entschieden hatte, vor sie SIA-Standeskommission. Nun wurde die Sache ziemlich absurd. Die Klage wurde abgewiesen. Dem Herren Kollegen konnte kein unstandesgemässes Verhalten vorgeworfen werden, primär weil "nicht direkt bewiesen werden kann, dass dieser sich aktiv um den Auftrag bemüht hätte" (sic!).

Zweite Lehre - nicht ernst zu nehmen, wäre aber hilfreich: Man verwanze die Telefone der Konkurrenz, nur so kann man diese "aktive Bemühung" auch nachweisen.

Entre paranthèses: Die SIA-Standeskommission ist derart zahnlos, dass sie (bei etwa 10'000 Mitgliedern) in den letzten 5 Jahren in etwa 20 Verfahren nur gerade einen Ausschluss vorgenommen hatte. Was für ein anständiger Verein! Die Tötungsrate in der Schweiz ist ähnlich tief.

Zu schlechter Letzt verklagte MMJS die Gemeinde auf Zahlung der SIA-konformen Entschädigung, welche nach SIA 143 das 1.5-fache des ordentlichen Aufwands betragen soll. Dieser Aufwand betrug bei allen drei Büros, welche das aufwändige mehrstufige Verfahren durchlaufen haben, um die 1'000 Stunden, plus Kosten für Lärmschutz, Verkehrsplanung und 2 Modelle. Die Friedensrichterin war nett zu den Beklagten, duzte sie freundlich und hatte nur entfernt die Idee, eine Einigung vorzuschlagen. Das Prozessrisiko musste trotz eindeutiger Faktenlage als zu hoch eingeschätzt werden.

Dritte Lehre: Recht haben ist nicht dasselbe wie Recht bekommen.